Omnes, qui in palatio militando diversis actibus paruerunt, in tantum eius dignitatis, cuius meruerint missionem, obtinere noverint insignia, ut his omnibus praeferantur in ordine atque concessu, qui posteriore tempore regendas provincias dignitatesque susceperint palatinas.
von lou.r am 27.01.2020
Alle, die im Palast durch verschiedene Tätigkeiten gedient haben, sollen die Abzeichen jenes Ranges erlangen, für dessen Entlassung sie sich würdig erwiesen haben, und zwar derart, dass sie in Rang und Versammlung allen jenen vorgezogen werden, die zu einem späteren Zeitpunkt Provinzen zu regieren und palatinische Würden zu übernehmen hatten.
von aleksandra.t am 27.07.2024
Alle, die im Palast verschiedene Dienstobliegenheiten erfüllt haben, sollen die Ehrenrechte des Ranges erhalten, den sie bei ihrer Entlassung erworben haben, und sie sollen in Rang und Versammlungen Vorrang haben vor denjenigen, die zu einem späteren Zeitpunkt Provinzgouverneure oder Palastbeamte wurden.