Grammaticos oratores atque philosophiae praeceptores nec non etiam medicos praeter haec, quae retro latarum sanctionum auctoritate consecuti sunt privilegia immunitatesque, frui hac praerogativa praecipimus, ut universi, qui in sacro palatio inter archiatros militarunt, cum comitivam primi ordinis vel secundi adepti fuerint aut maioris gradum dignitatis adscenderint, nulla municipali, nulla curialium conventione vexentur, seu indepta administratione seu accepta testimoniali meruerint missionem:
von lennard.873 am 29.01.2019
Wir verfügen, dass Grammatiklehrer, öffentliche Redner, Philosophielehrer und Ärzte zusätzlich zu den Rechten und Befreiungen, die sie bereits aufgrund früherer Gesetze besitzen, besondere Privilegien genießen sollen. Darüber hinaus sollen alle, die als offizielle Ärzte im kaiserlichen Palast gedient haben und den Rang eines Begleiters ersten oder zweiten Ranges erhalten oder eine höhere Position erreicht haben, von keinerlei Kommunalbehörden oder Stadtratssitzungen belästigt werden, unabhängig davon, ob sie durch Verwaltungsdienst oder mit einer Ehrenhaftentlassung in den Ruhestand getreten sind.
von valentina.852 am 03.11.2017
Wir befehlen, dass Grammatiker, Redner und Lehrer der Philosophie sowie Ärzte, neben den Privilegien und Immunitäten, die sie durch die Autorität früher erlassener Verordnungen erhalten haben, diese Prärogative genießen sollen, so dass alle, die im heiligen Palast unter den Hofärzten gedient haben, wenn sie den Rang der ersten oder zweiten Ordnung erlangt haben oder zu einer höheren Würde aufgestiegen sind, durch keine städtische Versammlung, durch keine Versammlung von Stadtratsmitgliedern belästigt werden sollen, unabhängig davon, ob sie ihren Ruhestand durch eine übernommene Verwaltung oder durch ein akzeptiertes Zeugnis erworben haben: