Sint ab omni functione omnibusque muneribus publicis immunes, nec eorum domus ubicumque positae militem seu iudicem suscipiant hospitandum.
von luzie.k am 27.02.2018
Sie sollen von jeder Funktion und allen öffentlichen Pflichten befreit sein, und ihre Häuser sollen, wo auch immer gelegen, weder einen Soldaten noch einen Richter als Einquartierung aufnehmen.
von oemer.b am 05.11.2016
Sie sollen von allen öffentlichen Pflichten und Obliegenheiten befreit sein, und ihre Häuser, unabhängig von ihrem Standort, sind nicht verpflichtet, Soldaten oder Beamten Unterkunft zu gewähren.