Demonstretur etiam iudicibus vel curiosis evectio, etiamsi quis nobis iubentibus festinare memoret in obsequium necessarium, nec praevaleat contumacia vel dignitas.
von josephine908 am 06.07.2013
Die Reiseerlaubnis muss Beamten oder Kontrollpersonen vorgezeigt werden, auch wenn jemand behauptet, in dringenden Amtsgeschäften auf unsere Anweisung hin eilig unterwegs zu sein, und weder Arroganz noch Rang sollten jemanden von dieser Pflicht befreien.
von haily919 am 26.08.2024
Die Reiseerlaubnis soll auch Richtern oder Inspektoren vorgezeigt werden, selbst wenn jemand auf unsere Anweisung hin eilt, um einen notwendigen Dienst zu leisten, und weder Arroganz noch Rang sollen überwiegen.