Quisquis igitur aliquid tale perpetrare temptaverit, improbi coepti privetur effectu.
von oemer878 am 29.07.2024
Wer versucht, so etwas zu tun, wird mit dem Scheitern seiner bösen Absicht bestraft.
von aalyiah8834 am 24.02.2023
Wer also dergleichen zu begehen versucht hat, der sei der Wirkung seines bösen Vorhabens verlustig.