Sciente persona extranea, quod, si contra vetitum se huic negotio immiscere vel illic possidere temptaverit, quicumque contractus initus fuerit, carebit effectu et contractu soluto, si quid praestitum est, hoc tantum reddetur.
von leonardo.h am 09.12.2013
Mit einer außenstehenden Person in Kenntnis, dass, falls sie entgegen des Verbots versuchen sollte, sich in dieses Geschäft einzumischen oder dort zu besitzen, jeglicher abgeschlossene Vertrag unwirksam sein wird und, mit Auflösung des Vertrags, sofern etwas geleistet wurde, nur dies zurückgegeben wird.
von elia9997 am 17.09.2014
Wenn ein Dritter weiß, dass es ihm untersagt ist, sich in dieser Angelegenheit einzumischen oder dort Besitz zu nehmen, wird jeder von ihm geschlossene Vertrag unwirksam sein, und wenn der Vertrag aufgehoben wird, wird nur das zurückgegeben, was tatsächlich geleistet wurde.