Sed si quis ex isdem vicanis loca sui iuris alienare voluerit, non licere ei nisi ad habitatorem adscriptum eidem metrocomiae per qualemcumque contractum terrarum suarum dominium possessionemque transferre:
von lennard.m am 08.05.2014
Sollte jedoch jemand aus denselben Dorfbewohnern Orte seines eigenen Rechts veräußern wollen, ist es ihm nur gestattet, Eigentum und Besitz seiner Ländereien durch irgendeinen Vertrag auf einen in derselben Stadtgemeinde ansässigen Einwohner zu übertragen:
von Hannah am 15.07.2021
Wenn jedoch einer dieser Dorfbewohner sein Privateigentum verkaufen möchte, darf er Eigentum und Besitz seines Landes durch irgendeinen Vertragstyp nur an jemanden übertragen, der als Einwohner desselben Hauptdorfes offiziell registriert ist: