Grave est et non solum legibus, verum etiam aequitati naturali contrarium, pro alienis debitis alios molestari.
von marleen.d am 24.12.2015
Es ist ungerecht und widersprüchlich, nicht nur im Hinblick auf Gesetze, sondern auch im Hinblick auf das Naturrecht, dass Menschen für Schulden anderer belästigt werden.
von finja903 am 22.05.2019
Es ist schwerwiegend und nicht nur den Gesetzen, sondern auch der natürlichen Billigkeit zuwider, dass andere für fremde Schulden in Mitleidenschaft gezogen werden.