Ii, qui ex filiabus murilegulorum et alienae originis patribus sunt vel fuerint procreati, iura maternae condicionis agnoscant.
von kristine.879 am 05.04.2024
Diejenigen, die von Töchtern der Muschelsammlerinnen und Vätern fremder Herkunft gezeugt wurden oder werden könnten, sollen die Rechte der mütterlichen Abstammung anerkennen.
von yara.p am 28.07.2024
Diejenigen, die von Töchtern von Purpurmuschel-Sammlern und Vätern ausländischer Herkunft geboren wurden, müssen den rechtlichen Status ihrer Mutter anerkennen.