Procuratores rei privatae baphii et gynaecii, per quos et privata nostra substantia tenuatur et species in gynaeciis confectae corrumpuntur, in baphyiis etiam admixta temeratio naevum adducit inquinatae adluvionis, suffragiis abstineant, per quae memoratas administrationes adipiscuntur, vel, si contra hoc fecerint, gladio feriantur.
von amalia954 am 12.02.2024
Die Verwalter des Privatvermögens der Färberei und der Textilwerkstatt, durch die sowohl unser Privatvermögen geschmälert als auch die in den Werkstätten hergestellten Waren verdorben werden, wobei in den Färbereien zusätzlich eine beigemischte Verfälschung einen Makel der verunreinigten Überflutung verursacht, sollen sich der Abstimmungen enthalten, durch die sie die erwähnten Verwaltungsposten erlangen, oder, falls sie dagegen verstoßen, sollen sie durch das Schwert getroffen werden.
von liana.876 am 17.06.2021
Die Verwalter der kaiserlichen Färbereien und Textilwerkstätten, die unsere privaten Ressourcen schmälern und Fertigwaren beschädigen lassen, während sie gleichzeitig Farbstoffe verfälschen, was zu Flecken durch Verunreinigung führt, dürfen ihre Positionen nicht durch Bestechung erlangen. Wenn sie gegen diese Regel verstoßen, werden sie mit dem Tode bestraft.