Nulla liberalitate nostrae clementiae, nulla sanctione contra tanta rei privatae commoda valitura, licet adnotatio vel divina pragmatica sit, quae contra vetita canonem vendere concedit vel poenam palatino remittit officio.
von ina.845 am 25.11.2021
Durch keine Großzügigkeit unserer Milde, durch keine Verfügung, die gegen solch bedeutende Vorteile des Privateigentums gültig sein soll, selbst wenn es sich um eine kaiserliche Anmerkung oder eine göttliche pragmatische Sanktion handelt, welche den Verkauf des Kanons entgegen Verboten gestattet oder die Strafe für das Palastamt erlässt.
von carl.976 am 04.06.2023
Keine Großzügigkeit unserer Verwaltung, kein Erlass, selbst wenn es sich um einen kaiserlichen Befehl oder eine offizielle Proklamation handelt, wird Gültigkeit haben, wenn er den Interessen des Privateigentums zuwiderläuft, indem er verbotene Steuerverkäufe erlaubt oder Palastbeamte von Strafe freispricht.