Legis temeratores quinquaginta librarum auri poena coercentes tam videlicet petitorem quam officium, quod petitionem concedit admitti, licet adnotatio nostra, licet divina pragmatica contra vetitum proferatur.
von dominik849 am 02.06.2020
Die Übertreter des Gesetzes mit einer Strafe von fünfzig Pfund Gold belegend, und zwar sowohl den Antragsteller als auch das Amt, das die Zulassung des Antrags gestattet, selbst wenn unsere Anmerkung oder eine göttliche Pragmatik gegen das Verbotene vorgebracht wird.
von conor834 am 24.05.2021
Wir werden jeden bestrafen, der dieses Gesetz bricht, mit einer Strafe von fünfzig Pfund Gold, und zwar sowohl die Person, die den Antrag stellt, als auch die Regierungsstelle, die ihn genehmigt, selbst wenn sie unsere schriftliche Erlaubnis oder einen kaiserlichen Erlass vorlegen, der diesem Verbot widerspricht.