Nec si caeleste contra proferatur oraculum, sive adnotatio sit sive divina pragmatica, providentissimae legis regulas expugnare debebit.
von oemer.8813 am 17.07.2022
Nicht einmal ein himmlischer Erlass, sei es eine amtliche Verfügung oder eine göttliche Anordnung, sollte berechtigt sein, die Vorschriften dieses äußerst sorgfältig erwogenen Gesetzes zu überschreiten.
von fabio871 am 17.04.2018
Auch wenn gegen sie ein himmlisches Orakel vorgebracht würde, sei es eine Anmerkung oder eine göttliche Pragmatik, soll es nicht erlaubt sein, die Regeln des weisesten Gesetzes zu untergraben.