Quod etiam in omnibus causis cupimus observari, ut generaliter, si quid eiusmodi contra ius vel utilitatem publicam in quolibet negotio proferatur, non valeat.
von henriette.y am 23.04.2022
Wir wünschen, dass in allen Fällen Folgendes beachtet wird: Sollte in irgendeiner Angelegenheit etwas dieser Art gegen das Recht oder das öffentliche Wohl vorgebracht werden, so soll es als ungültig gelten.
von nino927 am 07.11.2013
Wir wünschen, dass folgende Regel in allen Fällen beachtet wird: Alles, was in irgendeiner Angelegenheit vorgeschlagen wird und gegen das Recht oder das öffentliche Interesse verstößt, soll nicht als gültig gelten.