Monetarios in sua semper durare condicione oportet nec dignitatis cuiuscumque privilegio ab huiusmodi condicione liberari.
von klara.c am 20.09.2024
Münzarbeiter müssen stets an ihrer zugewiesenen Stelle bleiben und können von dieser Pflicht durch keinerlei Rangprivileg entbunden werden.
von silas.m am 14.05.2024
Es ist notwendig, dass die Münzarbeiter stets in ihrem Stand verbleiben und nicht durch das Privileg irgendeiner Würde von einer solchen Bedingung befreit werden.