Quocirca generali lege sancimus tiberiani dispositionem oportere servari, amoventes, quidquid vel potentia uniuscuiusque elicuit vel furtiva deprecatio, addentesque nihilo minus in futurum nulli licere adversus utilem vetustatem et praesentem legem nostram importuna et respuenda reposcere.
von aliya.938 am 30.06.2013
Daher setzen wir durch allgemeines Gesetz fest, dass die Verfügung des Tiberianus gewahrt werden muss, indem wir alles entfernen, was entweder durch die Macht eines Einzelnen erwirkt oder durch heimliche Bitte erlangt wurde, und hinzufügend, dass es künftig niemandem erlaubt sein soll, gegen die nützliche Überlieferung und unser gegenwärtiges Gesetz aufdringliche und verwerfliche Dinge zurückzufordern.
von fatima.g am 22.11.2013
Daher setzen wir hiermit als allgemeines Gesetz fest, dass die tiberianische Verfügung aufrechterhalten werden muss, wobei wir alles für ungültig erklären, was entweder durch individuellen Einfluss oder geheime Eingabe erlangt wurde, und wir erklären ferner, dass niemand künftig unpassende und unzulässige Ansprüche gegen wohletablierte Gepflogenheiten und unser geltendes Recht geltend machen darf.