Quoniam tabularii civitatum per collusionem potentiorum sarcinam ad inferiores transferunt, iubemus, ut, quisquis se gravatum probaverit, suam tantum pristinam professionem agnoscat.
von milana.a am 14.06.2023
Da die Registerführer der Städte durch Kollusion der Mächtigeren die Last auf die Untergebenen übertragen, befehlen wir, dass derjenige, der seine Belastung nachweisen kann, nur seine ursprüngliche Erklärung anerkennen soll.
von leano.879 am 15.12.2016
Da Steuerbehörden im Einvernehmen mit wohlhabenden Bürgern Steuerlasten auf ärmere Menschen verlagern, verfügen wir, dass jeder, der nachweisen kann, übermäßig belastet worden zu sein, nur für seine ursprüngliche Steuererklärung verantwortlich sein soll.