Servum etiam in memoratis regionibus si quis receperit, ignorationis excusatione sublata quadrupli poena teneatur, operarum praeterea compendiis damnisque praestitis.
von andrea.n am 31.08.2022
Wenn jemand in den vorgenannten Regionen einen Sklaven in Empfang nimmt, wird ihm, nachdem die Entschuldigung der Unkenntnis beseitigt ist, eine vierfache Strafe auferlegt, wobei zusätzlich die Arbeitsgewinne und Schäden zu zahlen sind.
von amaya.s am 23.07.2022
Wer in diesen Regionen einen Sklaven beherbergt, wird mit einer vierfachen Geldstrafe belegt und kann sich nicht auf Unkenntnis beruefn. Zudem muss er den entgangenen Arbeitslohn und entstandene Schäden vollständig ersetzen.