Et ideo ne crescat in posterum eorum audacia, sancimus, ut, quicumque in rapinis fuerit deprehensus, poena quadrupli teneatur.
von jacob923 am 27.11.2021
Und daher, damit ihre Kühnheit nicht wächst in Zukunft, verordnen wir, dass, wer in Raubzügen ergriffen wird, einer vierfachen Strafe unterliegt.
von klara951 am 10.03.2020
Daher legen wir fest, um ihre Kühnheit in Zukunft einzudämmen, dass jeder, der beim Rauben ertappt wird, verpflichtet ist, als Strafe das Vierfache des Betrags zu zahlen.