Si quis autem usurpatoria temeritate amplius aliquid fuerit conatus exigere, obnoxius quadrupli repetitione teneatur.
von elin.972 am 21.05.2019
Wenn jemand unrechtmäßig mehr einzutreiben versucht, als ihm zusteht, muss er den vierfachen Betrag zurückzahlen.
von marta.967 am 18.08.2014
Wenn jemand jedoch in vermessener Anmaßung versucht hat, mehr zu fordern, soll er zur Zahlung des Vierfachen haftbar gemacht werden.