Quae severitas iussionis ad ordinariorum iudicum officiorumque terrorem debebit excurrere, ut, si eorum vel gratiosa coniventia vel ignobili dissimulatione temeritas admiserit curialis, eos quoque damni simplicis poena castiget.
von luci823 am 01.09.2015
Welche Strenge der Anordnung sollte sich bis zum Schrecken der ordentlichen Richter und ihrer Amtsstuben erstrecken, so dass, wenn durch deren wohlwollende Duldung oder unwürdige Verheimlichung die Unbedachtsamkeit eines Verwaltungsbeamten ein Vergehen begangen hätte, die Strafe des einfachen Schadens auch sie bestrafen möge.
von michael.958 am 03.04.2014
Die strikte Durchsetzung dieser Anordnung sollte Richter und deren Mitarbeiter mit Schrecken erfüllen, sodass sie, wenn sie einem Beamten erlauben, leichtfertig zu handeln – sei es durch Begünstigung oder durch schändliches Wegschauen – ebenfalls mit einer einfachen finanziellen Strafe rechnen müssen.