Si quis ab exactoribus tabulariis arcariis officiisve rationum fenebrem pecuniam sumpserit, detectus in eodem ad quadrupli poenam ex hac auctoritate teneatur.
von jakob.833 am 21.12.2022
Wenn jemand Geld gegen Zinsen von Steuereinnehmern, Buchhaltern, Schatzmeistern oder Rechnungsbeamten erhalten hat und dabei ertappt wird, soll er aufgrund dieser Autorität der vierfachen Strafe unterliegen.
von bennet.h am 12.10.2019
Wenn jemand dabei erwischt wird, Geld mit Zinsen von Steuereintreibern, Buchhaltern, Schatzmeistern oder Finanzbeamten zu leihen, wird er nach diesem Gesetz mit einer Strafe in vierfacher Höhe des geliehenen Betrags belegt.