Sciant omnes accipiendi mutuo ex largitionibus sacris auri non patere cuiquam facultatem.
von til825 am 07.05.2020
Es sollte allen bekannt sein, dass niemand berechtigt ist, Goldanleihen aus der kaiserlichen Schatzkammer zu entlehnen.
von leonhardt.959 am 06.11.2018
Es soll allen bekannt sein, dass die Möglichkeit, Gold als Darlehen aus den heiligen Zuwendungen zu erhalten, niemandem offensteht.