In libertis etiam, quos pari usurpatione susceperit, is modus sit, quem circa liberos duximus colonos retinendum.
von michelle.877 am 18.04.2018
Für Freigelassene, die er mit gleichberechtigter Inanspruchnahme aufgenommen hat, soll jenes Maß gelten, das wir hinsichtlich freier Siedler festzuhalten beschlossen haben.
von ina.961 am 22.09.2020
Für Freigelassene, die auf gleiche Weise beansprucht wurden, sollen dieselben Regeln gelten, die wir für freie Pachtbauern festgelegt haben.