Si umquam libertis patronus filios non habens bona omnia vel partem aliquam facultatum fuerit donatione largitus et postea susceperit liberos, totum quidquid largitus fuerit revertatur in eiusdem donatoris arbitrio ac dicione mansurum.
von kian.p am 02.11.2017
Wenn ein kinderloser Schenker seinen Freigelassenen sein gesamtes Vermögen oder einen Teil davon als Schenkung überträgt und später Kinder bekommt, fällt alles, was er verschenkt hat, wieder vollständig in seine Verfügungsgewalt und sein Eigentum zurück.
von leandro933 am 24.07.2015
Wenn ein Patron, der keine Söhne hat, seinen Freigelassenen sämtliche Güter oder einen Teil seiner Mittel durch Schenkung zugewendet hat und später Kinder bekommt, soll alles, was er zugewendet hat, in das Ermessen und die Verfügungsgewalt des Schenkers zurückkehren.