Donationes circa filium filiamve, nepotem neptemve, pronepotem proneptemve emancipatos celebratas pater seu avus vel proavus revocare non poterit nisi edoctis manifestissimis causis, quibus eam personam in quam collata donatio est contra ipsam venire pietatem et ex causis quae legibus continentur fuisse constabit ingratam.
von isabell927 am 03.02.2021
Schenkungen an einen entmündigten Sohn oder eine entmündigte Tochter, Enkel oder Enkelin, Urenkel oder Urenkelin, die von einem Vater, Großvater oder Urgroßvater vorgenommen wurden, können nicht widerrufen werden, es sei denn, es werden höchst offensichtliche Gründe nachgewiesen, durch die erwiesen wird, dass die Person, der die Schenkung zuteil wurde, gegen die Pietät selbst gehandelt und aus Gründen, die in den Gesetzen enthalten sind, als undankbar erwiesen wurde.
von aleyna.m am 19.10.2018
Ein Vater, Großvater oder Urgroßvater kann Schenkungen an seine emanzipierte Kinder, Enkelkinder oder Urenkelkinder nicht widerrufen, es sei denn, es gibt eindeutige Beweise dafür, dass der Empfänger gegen seine Pflicht der Achtung verstoßen und sich aus Gründen, die in den Gesetzen festgelegt sind, als undankbar erwiesen hat.