Si quis servum fugitivum sciens cum rebus furtivis suscepit, cum horum nomine furti actione teneatur, haec tibi rector provinciae cum solita poena restitui efficiet.
von caroline.w am 23.04.2022
Wenn jemand wissentlich einen flüchtigen Sklaven zusammen mit gestohlenen Gegenständen beherbergt hat, wird der Provinzgouverneur sicherstellen, dass diese Gegenstände mit der üblichen Strafe an Sie zurückgegeben werden, da diese Person der Hehlerei beschuldigt werden kann.
von lene.917 am 15.02.2020
Wenn jemand wissentlich einen flüchtigen Sklaven mit gestohlenen Gütern aufgenommen hat, wird der Verwalter der Provinz dafür sorgen, dass Ihnen diese Dinge mit der üblichen Strafe zurückerstattet werden, da er aufgrund dieser Umstände einer Diebstahlklage unterliegen kann.