Per colonum praeiudicium possessioni invito vel inscio domino imponi non posse et iure et legum auctoritatibus decantatur.
von jannick.x am 19.10.2021
Sowohl nach Recht als auch nach Rechtsautoritäten kann ein Pächter keine rechtlichen Nachteile für die Eigentumsrechte ohne Wissen oder Einwilligung des Eigentümers begründen.
von franz.x am 14.05.2016
Durch einen Kolonus kann ein Präjudiz für den Besitz nicht gegen den Willen oder ohne Wissen des Dominus auferlegt werden, sowohl nach Recht als auch nach Autorität der Gesetze wird dies verkündet.