Per colonum praeiudicium possessioni invito vel inscio domino imponi non posse et iure et legum auctoritatibus decantatur.
von jannick.x am 19.10.2021
Sowohl nach Recht als auch nach Rechtsautoritäten kann ein Pächter keine rechtlichen Nachteile für die Eigentumsrechte ohne Wissen oder Einwilligung des Eigentümers begründen.