Mulier, quae fuisse originaria docebitur, si cuiuscumque liberi hominis secuta consortium in urbibus vel in quibuscumque locis victura constitit, eius omnem subolem secundum vetera constituta conveniet revocari.
von gustav.917 am 07.06.2023
Eine Frau, die als originaria nachgewiesen wird, wenn sie der Gemeinschaft eines freien Mannes gefolgt ist und sich in Städten oder an beliebigen Orten niedergelassen hat, bei der es sich gebühren wird, dass ihre gesamte Nachkommenschaft gemäß den alten Verfügungen zurückgerufen wird.
von ruby.x am 14.11.2014
Wenn eine Frau, deren Herkunftsstatus nachgewiesen wurde, sich mit einem freien Mann in einer Stadt oder an einem beliebigen Ort niedergelassen hat, müssen alle ihre Kinder gemäß den bestehenden Gesetzen zurückgeführt werden.