Nisi eam pecuniam, quam constiterit libertum paternum tutorem filiae tuae rationi eius debere, vel deposuerit vel in praediorum comparationem converterit, remittetur ad praefectum urbis, secundum ea quae constituta sunt arbitrio eius puniendus.
von lya947 am 20.07.2023
Sofern der Vormund (der ehemalige Sklave Ihres Vaters) den Geldbetrag, den er nachweislich Ihrer Tochter schuldet, nicht entweder auf deren Konto einzahlt odre in Grundstückskäufe investiert, wird er an den Stadtpräfekten überwiesen und nach dessen Ermessen gemäß den geltenden Vorschriften bestraft.
von kimberly.t am 03.08.2018
Sofern das Geld, von dem feststeht, dass der väterliche Freigelassene als Vormund Ihrer Tochter es ihrer Rechnung schuldet, weder hinterlegt noch in den Ankauf von Ländereien umgewandelt wird, wird er an den Stadtpräfekten überstellt, um gemäß den festgelegten Bestimmungen nach dessen Urteil bestraft zu werden.