Frustra tutores quondam adulescentium, quorum curam administras, iudicatum facere detractant, cum exacta pecunia possit auctoritate praesidis in depositi causam haberi.
von andreas.v am 29.09.2016
Es ist zwecklos, dass die Vormünder der Jugendlichen, die in Ihrer Aufsicht stehen, die Zahlung des Gerichtsurteils verweigern, da der Gouverneur die Befugnis hat, das Geld einzuziehen und zu hinterlegen.
von noel.979 am 01.02.2014
Vergebens weigern sich die Vormünder junger Menschen, deren Sorge du verwaltest, dem Urteil zu entsprechen, da das eingezogene Geld kraft der Autorität des Präsidenten als Hinterlegung behandelt werden kann.