Libertus quoque, si fraudulenter gessisse tutelam filiorum vel nepotum patroni probetur, ad praefectum urbis remittitur puniendus.
von gustav.o am 14.05.2015
Wenn ein Freigelassener nachweislich betrügerisch die Vormundschaft über die Kinder oder Enkelkinder seines ehemaligen Herrn verwaltet hat, wird er zur Bestrafung an den Stadtpräfekten überwiesen.
von kristin.g am 19.08.2020
Ein Freigelassener, der nachweislich die Vormundschaft der Söhne oder Enkel seines Patrons betrügerisch geführt hat, wird zur Bestrafung an den Stadtpräfekten überstellt.