Novissime sciendum est, eos qui frandulenter tutelam vel curam administrant, etiamsi satis offerent, removendos a tutela, quia satisdatio propositum tutoris malevolum non mutat, sed diutius grassandi in re familiari facultatem praestat.
von john.l am 06.09.2016
Es ist abschließend festzuhalten, dass Vormünder, die ihre Pflichten betrügerisch ausüben, von ihrem Amt entfernt werden müssen, auch wenn sie finanzielle Sicherheiten bieten. Dies liegt daran, dass eine Sicherheitsleistung die böse Absicht eines Vormunds nicht verändert, sondern ihm nur mehr Zeit gibt, das Familienvermögen zu missbrauchen.
von jason.r am 09.01.2021
Es muss schließlich bekannt sein, dass diejenigen, die Vormundschaft oder Betreuung betrügerisch verwalten, auch wenn sie Sicherheiten anbieten, von der Vormundschaft zu entfernen sind, da eine Sicherheitsleistung die böswillige Absicht eines Vormunds nicht ändert, sondern nur eine längere Gelegenheit bietet, das Familienvermögen auszuplündern.