Heredes eorum, qui tutelam vel curam administraverint, si quid ad eos ex re pupilli vel adulti perveniet, restituere coguntur:
von mira.t am 03.02.2018
Die Erben derjenigen, die eine Vormund- oder Pflegschaft verwaltet haben, sind verpflichtet, alles zu restituieren, was ihnen aus dem Vermögen des Mündels oder Heranwachsenden zugekommen ist.
von ben.y am 24.11.2023
Die Erben derjenigen, die eine Vormundschaft oder Betreuung verwaltet haben, müssen jedes Vermögen, das ihnen vom Mündel oder Heranwachsenden gehörte, zurückgeben.