In iudicium autem veniet etiam id, quod tibi tutor ex causa fideiussionis debuit.
von lanah.835 am 09.11.2014
Das Gericht wird auch berücksichtigen, was Ihr Vormund Ihnen aufgrund einer Bürgschaft schuldig war.
von richard927 am 25.09.2019
In das Gerichtsverfahren wird auch das eingebracht werden, was der Vormund dir aus dem Grund dre Bürgschaft schuldig war.