Quos ita glebis inhaerere praecipimus, ut ne puncto quidem temporis debeant amoveri.
von stephanie.v am 05.09.2017
Wir ordnen an, dass diese Menschen an ihr Land gebunden bleiben und nicht einmal für einen Moment von dort entfernt werden dürfen.
von aras.t am 23.02.2022
Die befehlen wir, an den Feldern festzuhalten, so dass sie nicht einmal für einen Augenblick entfernt werden dürfen.