Etsi duobus simul cura pecuniae civitatis, non tamen separatis portionibus mandetur, singuli non pro virili portione, sed in solidum rei publicae obligantur.
von konstantin949 am 04.07.2021
Auch wenn zwei Personen gemeinsam mit der Verwaltung der Stadtfinanzen betraut werden, sind sie nicht für getrennte Anteile verantwortlich; stattdessen haftet jede Person gegenüber dem Staat für den gesamten Betrag.
von piet.851 am 03.10.2013
Obwohl zwei Personen gleichzeitig die Verwaltung des Stadtvermögens übertragen wird, sind diese dennoch nicht nach getrennten Anteilen, sondern gesamtschuldnerisch gegenüber der Res Publica verpflichtet.