Cum autem de indemnitate eius quaeritur, prius eius bona qui administravit ac mox, si satisfieri non potuerit, collegae conveniuntur.
von joel.o am 15.04.2016
Bei der Untersuchung der Entschädigungsfrage wird zunächst das Vermögen des Administrators geprüft, und wenn keine vollständige Zahlung geleistet werden kann, werden seine Kollegen zur Verantwortung gezogen.
von kimberly.917 am 06.10.2016
Wenn nun hinsichtlich seiner Entschädigung Untersuchungen angestellt werden, werden zunächst die Güter desjenigen geprüft, der verwaltet hat, und sodann, wenn keine Befriedigung erfolgen kann, werden die Kollegen haftbar gemacht.