Si, ut proponis, bona eius, qui tutelam tuam administravit, sententiam passi ad fiscum sunt devoluta, procuratorem nostrum adire cura, qui, si quid iure posci animadverterit, non negabit.
von jessica.l am 01.06.2023
Falls, wie Sie vorschlagen, die Güter desjenigen, der Ihre Vormundschaft verwaltet hat, nach erlittener Verurteilung an den Fiskus gefallen sind, sorgen Sie dafür, unseren Prokurator aufzusuchen, der, sollte er etwas rechtmäßig Einforderbares bemerken, dies nicht verweigern wird.
von zoey.966 am 08.03.2018
Falls, wie Sie darlegen, das Vermögen Ihres ehemaligen Vormunds infolge eines Gerichtsurteils an den Fiskus gefallen ist, stellen Sie sicher, dass Sie unseren Verwalter kontaktieren, der nicht ablehnen wird, wenn er erkennt, dass rechtmäßige Ansprüche geltend gemacht werden können.