Quare si quid rerum habuit is, quem postea indulgentia liberatum esse proponis, ad ius fisci potius quam ad ipsius dominium pertinet.
von lea.949 am 05.07.2020
Wenn also die Person, die Sie später begnadigt haben, irgendwelches Vermögen besaß, so gehört dieses eher dem Fiskus als ihr persönlich.
von timm.931 am 20.10.2024
Daher gehört alles, was an Besitztümern derjenige hatte, den du später durch Gnade als befreit bezeichnest, eher zum Recht des Fiskus als zu dessen eigener Herrschaft.