Ideoque cura patris civitatis apud idoneos vel dominos rusticorum praediorum pecunia collocanda est.
von bruno8976 am 19.12.2015
Der Stadtverwaltungsleiter sollte das Geld bei zuverlässigen Personen oder ländlichen Grundbesitzern investieren.
von jannis.d am 08.12.2019
Das Geld muss daher durch die Fürsorge des Stadtvaters bei geeigneten Personen oder Besitzern ländlicher Güter angelegt werden.