Quod si quis debitor non comparaverit vel certe ita omnia sua consumpserit, ut nemo aliquam rem ex eius bonis possideat, id debitum convenit ad dispendium rei publicae pertinere.
von muhammad968 am 19.12.2019
Wenn ein Schuldner nicht erscheint oder seine Vermögenswerte derart vollständig aufgebraucht hat, dass niemand irgendeinen Besitz aus seinem Vermögen erlangen kann, gilt die Schuld als Verlust, der von der Staatskasse zu tragen ist.
von karoline973 am 01.04.2014
Sollte jedoch ein Schuldner weder erschienen sein noch offensichtlich all seine Besitztümer derart verbraucht haben, dass niemand irgendetwas aus seinem Vermögen besitzen kann, so gilt, dass die Schuld als Verlust für die Republik anzusehen ist.