Si quid frumenti vel olei urbicarii canonis remissione indultum est speciali beneficio, contra commodum publicum elicita non valeant.
von amara.h am 02.07.2019
Wenn etwas Getreide oder Öl der städtischen Zuweisung durch Ermäßigung mittels besonderer Vergünstigung gewährt wurde, gelten Dinge, die gegen das öffentliche Wohl erlangt wurden, als ungültig.
von max.8957 am 22.03.2023
Sofern bezüglich der städtischen Getreide- oder Ölversorgung eine besondere Ausnahmeregelung gewährt wurde, sind solche auf Kosten des öffentlichen Interesses erlangten Privilegien unwirksam.