Rescripta contra ius elicita ab omnibus iudicibus praecipimus refutari, nisi forte aliquid est, quod non laedat alium et prosit petenti vel crimen supplicanti indulgeat.
von klara.y am 07.03.2024
Wir weisen alle Richter an, offizielle Antworten, die rechtswidrig erlangt wurden, zurückzuweisen, es sei denn, diese bewirken entweder einen Vorteil ohne Schädigung Dritter oder gewähren jemandem, der um Gnade bittet, eine Begnadigung.
von andreas.c am 11.10.2019
Wir befehlen, dass Reskripte, die gegen das Recht erwirkt wurden, von allen Richtern zurückgewiesen werden sollen, es sei denn, es handelt sich um etwas, das niemanden schädigt und dem Antragsteller nützt oder dem Bittenden Straffreiheit gewährt.