Instrumentorum exempla non prosit precibus adiunxisse, sed necesse sit eorum in supplicatione vim exprimi, ut responsuro principi vera precatio rem aperiat cognoscendam, solis, cum necessitas exegerit, verbis precibus inserendis, quorum de sensu inter partes ita dubitari contigerit, ut etiam merito nostrum expectetur iudicium.
von finya.916 am 05.06.2016
Es reicht nicht aus, lediglich Dokumentenbeispiele einer Eingabe beizufügen. Stattdessen müssen Sie deren Bedeutung in Ihrem Antrag erläutern, sodass Ihre Eingabe die Angelegenheit zur Prüfung durch den Herrscher klar darlegt. Nur wenn es absolut notwendig ist, sollten Sie spezifische umstrittene Worte in die Eingabe aufnehmen - und zwar ausschließlich jene, deren Bedeutung zwischen den Parteien so stark umstritten ist, dass sie unsere offizielle Interpretation erfordern.
von omar873 am 20.08.2023
Es ist nicht dienlich, Urkundenbeispiele den Bittschriften beizufügen, sondern es ist notwendig, deren Wesenheit in der Supplikation auszudrücken, sodass die wahre Bittschrift dem entscheidenden Herrscher die zu untersuchende Angelegenheit offenbare, wobei nur Worte in die Bittschriften eingefügt werden, wenn die Notwendigkeit es erfordert, über deren Sinn zwischen den Parteien derart gezweifelt wurde, dass sogar billigerweise unser Urteil erwartet wird.