Originarios colonos nullis privilegiis, nulla dignitate, nulla census auctoritate excusari praecipimus, sed amputatis omnibus, quae aliquotiens per gratiam sunt elicita, domino vel fundo esse reddendos.
von sophy965 am 30.11.2020
Wir verfügen, dass Pachtbauern durch keinerlei Privilegien, sozialen Stand oder Steuerstatus befreit werden dürfen. Stattdessen müssen sie, nach Aufhebung aller Sonderbehandlungen, die sie möglicherweise durch Günstlingswirtschaft erlangt haben, ihrem Grundherrn oder Gut zurückgegeben werden.
von yasmine.x am 01.09.2014
Wir befehlen, dass die erblichen Pachtbauern durch keine Privilegien, keinen Rang, keine Steuerbemessungsautorität entschuldigt werden, sondern dass ihnen alles abgeschnitten wird, was zuweilen durch Gunst erlangt wurde, und sie ihrem Herrn oder ihrem Grundbesitz zurückgegeben werden.