Vicarios quin etiam ceterosque iudices, nisi deinceps ab usurpatione urbicarii canonis abstineant, deportationis poena detineri, primates officiorum capitali supplicio subiugari perpetua auctoritate sancimus.
von jamie.8916 am 07.09.2022
Wir verfügen kraft ewiger Autorität, dass die Amtsträger und andere Richter, sofern sie künftig nicht von der Usurpation der städtischen Steuer Abstand nehmen, mit der Strafe der Verbannung belegt werden, und die Vorsteher der Ämter der Todesstrafe unterworfen sind.
von janis.j am 05.06.2019
Wir verfügen hiermit unwiderruflich, dass Provinzgouverneure und andere Justizbeamte bei Deportation bestraft werden, wenn sie nicht aufhören, Stadtsteuer zu unterschlagen, und ihre leitenden Verwaltungsbeamten werden mit der Todesstrafe belegt.