Nulli, ne divinae quidem domui nostrae frumentum de horreis publicis pro annona penitus praebeatur, sed integer canon mancipibus consignetur, annona in pane cocto domibus exhibenda.
von yusuf.839 am 14.08.2018
Niemandem, nicht einmal unserem kaiserlichen Haushalt, soll Getreide aus öffentlichen Speichern für die Lebensmittelzuteilung gewährt werden. Stattdessen soll die vollständige Zahlung an die Auftragnehmer gehen, die die Lebensmittelzuteilung in Form von gebackenem Brot an die Haushalte liefern müssen.
von sina9994 am 03.01.2022
Niemandem, nicht einmal unserem göttlichen Haus, soll Getreide aus öffentlichen Speichern für die Lebensmittelzuteilung vollständig bereitgestellt werden, sondern die gesamte Zahlung soll den Unternehmern zugestellt werden, wobei die Lebensmittelzuteilung den Häusern in Form von gebackenem Brot zu liefern ist.