Quod eo tempore, quo ad sacrae urbis portum pervenit, praefecturam iugiter observare praeceptum est.
von kilian9863 am 24.12.2013
Als er den Hafen der heiligen Stadt erreichte, wurde ihm befohlen, seine Amtspflichten ohne Unterbrechung auszuüben.
von noel.955 am 21.08.2015
Zu jener Zeit, als er im Hafen der heiligen Stadt ankam, wurde befohlen, die Präfektur ununterbrochen aufrechtzuerhalten.