Nautici apud praesidum vel magistratuum acta confiteantur incorruptas species suscepisse, eorumque, apud quos deponitur ista testatio, praesens adspectus probet nihil in his esse vitii.
von muhammet.8965 am 09.07.2014
Seeleute müssen gegenüber Regierungsbeamten erklären, dass sie die Güter in einwandfreiem Zustand erhalten haben, und die Beamten, die diese Erklärung entgegennehmen, müssen die Güter persönlich überprüfen, um sicherzustellen, dass keine Schäden vorliegen.
von ilay8867 am 21.11.2017
Die Seeleute sollen in den Aufzeichnungen der Amtsträger oder Magistrate erklären, dass sie unversehrte Waren erhalten haben, und diejenigen, vor denen dieses Zeugnis hinterlegt wird, sollen durch die gegenwärtige Überprüfung beweisen, dass keine Schäden an diesen vorliegen.